Testament

testamentFür den Ernstfall registriert

Alle spanischen Lebensversicherungen sind nun abrufbar - was im Todesfall zu beachten ist

"Da hat sich doch immer mein Mann drum gekümmert", diesen Satz höre ich oft in der täglichen Praxis, wenn sich Hinterbliebene an mich wenden, um den Nachlass des Verstorbenen zu regeln. Die Angehörigen müssen sich dann, von Trauer und Zukunftsangst geplagt, mit dem Durchforsten von Papieren und Aktenordnern beschäftigen.

Oftmals wissen die Hinterbliebenen nicht einmal, ob Lebensversicherungen bestehen. Den Versicherten entgehen aus Unwissenheit allein in Spanien Jahr für Jahr rund 30 Millionen Euro - allein schon deshalb, weil viele nicht wissen, dass ihre Kreditkarten oftmals Leistungen für den Todesfall beinhalten. Spanien hat jetzt auf diesen Missstand reagiert und ein Gesetz zum Schutz der Begünstigten von Lebensversicherungen geschaffen: Die Versicherungsgesellschaften sind nun verpflichtet, jeglichen Vertrag in ein Verzeichnis einzutragen, das dem Register letztwilliger Verfügungen in Madrid angegliedert wurde.

15 Tage nach Versterben des Angehörigen kann der vermutlich Begünstigte einer Lebensversicherung einen Antrag auf Auskunft beim Register stellen. Die Eintragungen werden bis zu fünf Jahre nach dem Tod gespeichert. Für einen Beitrag von 3,45 Euro wird dem Antragsteller innerhalb von sieben Tagen mitgeteilt, ob er Begünstigter ist. Der Antrag kann beim neu geschaffenen Register (Plaza de Jacinto Benavente 3, Madrid), in den örtlichen Zivilregistern oder über die Webseite des Justizministeriums (www.mjusticia.es) gestellt werden.
Nach meiner Erfahrung ist es jedem anzuraten, für den Fall der Fälle vorzusorgen, um die Angehörigen so weit wie möglich zu schonen. Man kann zum Beispiel in einem Schreiben alles Wichtige übersichtlich zusammenfassen. Diese Angaben gehören in die Checkliste:

Kfz-Versicherung
Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, an dem ein Anderer Schuld hatte, muss die Haftpflichtversicherung des Gegners den gesamten Unfallschafen regulieren, einschließlich Beerdigungskosten, Sachschaden und eventuell Schmerzensgeld für die Angehörigen. Ist der Unfalltod dagegen selbst verschuldet, zahlt die eigene Haftpflichtversicherung zumindest den Schaden anderer Beteiligter. In die Checkliste gehört also der Name der Kfz-Haftpflichtversicherung und darüber, wo die Police zu finden ist.

Unfall- und Lebensversicherungen
Auch hier gehört der Name des Versicherers aufgelistet und der Fundort des Vertrages. Achtung: Bei einer Risiko-Lebensversicherung ist der Versicherer oftmals innerhalb von drei Tagen zu informieren.

Rentenversicherer
Alle Rentenversicherer und -träger sollten genannt mit den entsprechenden Versicherungsnummern, vor allem der Sozialversicherungsnummer.

Sterbegeld
Neben Rentenversicherungen und Krankenkassen könnte eine private Sterbegeldversicherung Sterbegeld auszahlen. Die entsprechenden Angaben müssen in der Checkliste aufgeführt werden.

Geheimnummern, Pincodes
EC-Karten, Kreditkarten, Autoradios, das Handy und der PC: Wer die Zugangsdaten nicht kennt, kann mit diesen Hinterlassenschaften nichts mehr anfangen. Die Daten gehören in die Checkliste. Aber Vorsicht: In diesem Fall muss die Liste an einem besonders sicheren Ort aufbewahrt werden, damit sie nicht in falsche Hände fällt.

Konten und Schlie?fächer
Teilen Sie über die Checkliste mit, wo sich welche Wertsachen und Konten befinden.

Testament, Organspendeausweis, Patientenverfügung
In die Liste gehört der Fundort der Erbschaftsregelungen, der Patientenverfügung und Angaben über den Organspendeausweis.

 
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