Recht und Steuern

recht-und-steuernSo flexibel wie in Deutschland


Spanien hat ein neues Hypothekenrecht nach Vorbild des BGB


Vor allem eins soll das neue Hypothekenrecht in Spanien sein: Flexibler. Die umständlichen Regelungen aus dem Jahr 1981 entsprechen nicht mehr den Anforderungen an heutige Gegebenheiten. In der Vergangenheit musste beispielsweise für jede Erweiterung des Darlehens eine neue Hypothek gegründet werden - mit den vorgesehenen Notar- und Registerkosten, Steuern und Bankgebühren.

Das ist seit dem 8. Dezember 2007 nicht mehr so. Seitdem ist das neue spanische Hypothekengesetz in Kraft. Festgelegt wird nur noch ein Rahmen der Grundschuld, bestehend aus Maximallaufzeit und Höchstbetrag. Was innerhalb dieses Spielraums mit dem Darlehen passiert, bleibt den Parteien - sprich Bank und Verbraucher - überlassen.

Bisher diente die Hypothek ausschließlich der Sicherung des Kaufs einer Immobilie oder ihrer Renovierung. Heute ist das nicht mehr so: Auch Verbraucherkredite oder zukünftige Darlehen werden in den Kreditrahmen aufgenommen und durch eine einzige Hypothek abgesichert. Damit gleiche sich die spanische Rechtslage dem deutschen Hypothekenrecht an.

Die neuen Regelungen verordnen auch eine Kostensenkung bei vorzeitiger Rückzahlung oder Abtretung de Hypothek. Hier darf die Bank maximal 0,5 Prozent der verbleibenden Darlehenssumme berechnen, die Notar- und Registerkosten sinken um 75 bis 90 Prozent.
Geregelt ist nun erstmals auch die Arbeit der Immobilienschätzer, die vor einer Kreditgewährung von der Bank beauftragt werden. Sie müssen unabhängig und unvoreingenommen bewerten, bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Auch die Hipoteca Inversa ist nun gesetzlich abgesegnet. Senioren können ihre abbezahlte Immobilie belasten und erhalten eine monatliche Rente von der Bank. Erst bei ihrem Tod kommt es zur Rückzahlung des Darlehens: Die Erben zahlen die Schuld ab oder die Bank behält die Immobilie. Reduziert wurden vor allem die Kosten der Seniorenhypothek: Die bisher übliche Dokumentationssteuer von 1 Prozent fällt ebenso weg, wie jegliche Bankgebühren bei Versterben des Darlehensnehmers.

Das neue Hypothekenrecht gilt allerdings nicht für bereits abgeschlossene Verträge. Doch die Darlehensnehmer haben ein Druckmittel, damit die verbraucherfreundlichen Normen auch auf Altdarlehen angewandt werden: Der Kreditnehmer kann jederzeit zu einer anderen Bak wechseln. Das bisherige Institut kann das verhindern, indem es dem Kunden die gleichen Bedingungen bietet, wie der Nebenbuhler. Und das schließt die Anwendung des neuen Gesetzes ein.

 
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